Family Paradise Hausordnung – Wichtige Hinweise für Ihren Besuch im Indoorspielplatz Leverkusen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hausordnung

Mit dem Betreten des Family Paradise Hallenspielplatzes werden die nachstehenden Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Family Paradise durch den Besucher (Eltern, sonstige Begleitpersonen und Kinder) anerkannt und sind ausdrücklich Gegenstand des Benutzungsvertrages.

§ 1

Die jeweils gültigen Preise und Öffnungszeiten sind dem Aushang an der Kasse zu entnehmen. Die Kassenschlusszeiten und die Hinweise unseres Personals zum Ende des Hallenbetriebes sind zu beachten. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen und bei Verlust nicht ersetzt.

§ 2

Die Spielgeräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit Socken betreten werden (Sockenpflicht im gesamten Spielbereich).

§ 3

Die Halle ist mit einem Feuer- und Rauchfrühwarnsystem ausgestattet. Daher ist in der Halle sowie auf den Toiletten das Rauchen streng verboten. Ebenso sind offene Flammen, Kerzen und Wunderkerzen strikt untersagt, da sie einen Fehlalarm auslösen können. Die Kosten für einen durch Zuwiderhandeln verursachten Fehlalarm trägt der Verursacher.

§ 4

Unsere Einrichtung dient der Bewegung und dem Spiel, was Umsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gegenüber anderen Gästen erfordert. Der Betreiber übernimmt keine Betreuung und keine Aufsicht der spielenden Personen. Diese liegt ausschließlich bei den Begleitpersonen. Wir machen die Begleitpersonen darauf aufmerksam, ihre Betreuungs- und Aufsichtspflicht nachzukommen.

§ 5

Zur Sicherheit der eigenen und der anderen Kinder darf im gesamten Spielbereich kein eigenes Spielzeug benutzt werden. Vor allem ist es strikt untersagt, harte, lose oder spitze Gegenstände mit in den Spielbereich zu nehmen (dies gilt z.B. auch für neue Geburtstagsgeschenke).

§ 6

Alle Anlagen und Einrichtungen der Halle dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden. Die Nutzung sämtlicher Spielgeräte und Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung des Betreibers, die Einrichtung in einem gebrauchsfähigen und sicheren Zustand zu erhalten. Der Betreiber und seine Mitarbeiter haften nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit.

§ 7

Wird die zugelassene Besucherzahl überschritten, so kann der Betreiber oder das zuständige Personal den Zutritt weiterer Besucher einschränken. Mit Wartezeiten ist dann zu rechnen. Der allgemeine Hallenbetrieb oder Teile der Anlage können zeitweise eingeschränkt werden. Ansprüche gegen den Betreiber aus diesen Einschränkungen sind ausgeschlossen.

§ 8

Die Benutzung von Garderobe und Wertschließfächern geschieht auf eigenes Risiko. Die Wertschließfächer dürfen über Nacht nicht verschlossen bleiben. Der Inhalt der Schränke wird über Nacht entfernt. Eine Haftung für den Verbleib der Gegenstände ist ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 9

Für abhanden gekommene Gegenstände und Kleidung, auch aus geschlossenen Behältnissen oder auf dem Parkplatz, übernimmt der Betreiber keine Haftung. Beim Verlust des Schließfachschlüssels wird für die Wiederbeschaffung ein Betrag von 10,- € erhoben.

§ 10

Wenn Besucher bei der Benutzung von Einrichtungen der Halle, wie z.B. der Spiel- und Sportgeräte, Sprunganlagen oder ähnlichen Einrichtungen durch eigene Unachtsamkeit oder vorsätzlich Schäden verursachen oder anderen Gästen Schaden zufügen, haften sie für diesen.

§ 11

Den Anweisungen des Aufsichtspersonals in der Halle ist unbedingt Folge zu leisten. Besucher, die gegen die Grundsätze der Hallenordnung handeln oder Anweisungen nicht beachten, können im Einzelfall zeitlich begrenzt oder auch dauerhaft von der Benutzung ausgeschlossen werden. Der Eintritt wird in diesem Fall nicht erstattet.

§ 12

Die Großtrampoline dürfen jeweils nur von einer Person/Sprungtuch benutzt werden. Kinder unter 3 Jahren dürfen wegen Verletzungsgefahr die Großtrampolinanlage nicht benutzen.

§ 13

Im Interesse aller Gäste behält sich der Betreiber vor, Personen, deren Zulassung zum Hallenbesuch bedenklich erscheint (z.B. erkennbar alkoholisiert etc.), den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren.

§ 14

Geben Sie vor Verlassen der Halle ausgeliehene Sachen bitte wieder an der Kasse zurück. Bei Beschädigung oder Verlust ist Ersatz zu leisten. Filmen und Fotografieren ist in unserer Halle erlaubt. Fremde Personen dürfen nur mit deren Zustimmung aufgenommen werden. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren einer vorherigen Genehmigung durch die Betreibergesellschaft.

§ 15

Gelegentlich werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Bitte melden Sie sich, wenn Sie nicht wünschen, dass evtl. von Ihnen getätigte Aufnahmen später in der Öffentlichkeit verwertet werden. Geschieht dies nicht, wird davon ausgegangen, dass die Verwertung honorarfrei gestattet wird und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz des Family Paradise übergehen. Insbesondere bei Veranstaltungen werden für ein Online-Fotoalbum auf unserer Internetseite www.family-paradise.de Fotos gemacht. Ein von Ihnen dort veröffentlichtes Foto werden wir nach einem entsprechenden Hinweis unverzüglich entfernen, sofern Sie dies wünschen.

§ 16

Die Benutzung der Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betreiber ist weder gehalten Parkplätze zu bewachen noch ihre Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schäden (z.B. Glasscherben, Nägel oder Ähnliches) zu bewahren.